Austauschprogramme für Schüler & Studierende
Erasmus+ : Fristen, Förderraten und Antragswege
Erasmus+ ist vielen ein Begriff, meist als Auslandssemester. Das Programm ist deutlich breiter angelegt: Es fördert Schulen, Berufsbildung, Jugendarbeit, Erwachsenenbildung und Sport, und es zahlt nicht nur …
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Erasmus+ ist vielen ein Begriff, meist als Auslandssemester. Das Programm ist deutlich breiter angelegt: Es fördert Schulen, Berufsbildung, Jugendarbeit, Erwachsenenbildung und Sport, und es zahlt nicht nur Mobilität, sondern auch Projektarbeit vor Ort. Dieser Text ordnet ein, welche Bereiche dazugehören, wer Anträge stellt, welche Fristen und Sätze gelten und wo Vorhaben in der Praxis hängenbleiben.
Alle Zahlen und Termine in diesem Text beziehen sich auf den Programmaufruf 2026, Stand August 2026. Fristen wiederholen sich jährlich in ähnlicher Lage, verschieben sich aber um einzelne Tage. Verbindlich ist immer der aktuelle Aufruf im Erasmus+ Programmleitfaden.
Sechs Bereiche, ein Programm
Erasmus+ läuft in der aktuellen Generation von 2021 bis 2027 und verfügt über ein Budget von 26,2 Milliarden Euro, knapp das Doppelte der Vorgängerperiode. Gefördert werden sechs Bereiche: Hochschulbildung, Berufsbildung, Schulbildung einschließlich frühkindlicher Bildung, Erwachsenenbildung, Jugendarbeit und Sport.
Diese Aufteilung ist keine Verwaltungsfolklore, sondern entscheidet über den Antragsweg. Für jeden Bereich ist in Deutschland eine andere Nationale Agentur zuständig, mit eigenen Formularen, eigenen Fristen und eigener Beratung. Ein Schulprojekt beim Hochschulträger einzureichen, ist kein Formfehler, der sich korrigieren lässt – es ist ein verlorener Antragszyklus.
Quer über die Bereiche liegen die sogenannten Leitaktionen. Leitaktion 1 finanziert Mobilität: Menschen gehen für eine begrenzte Zeit in ein anderes Land. Leitaktion 2 finanziert Kooperation: Organisationen arbeiten gemeinsam an etwas, das ohne Partner nicht entstünde. Die meisten Vorhaben, an die Laien denken, liegen in Leitaktion 1.
Wer den Antrag stellt
Der häufigste Irrtum: Erasmus+ ist kein Stipendienprogramm, bei dem sich Einzelpersonen in Brüssel bewerben. Antragsberechtigt sind Organisationen – Hochschulen, Schulen, Bildungsträger, Kommunen, Vereine, informelle Jugendgruppen. Sie beantragen ein Budget, wählen die Teilnehmenden aus und rechnen ab.
Für Studierende heißt das: Die Bewerbung läuft über das Erasmus-Büro oder International Office der eigenen Hochschule, meist ein bis anderthalb Jahre vor dem geplanten Aufenthalt. Für Jugendliche heißt es: Man braucht eine Organisation, die eine Begegnung durchführt, oder man gründet mit vier weiteren Personen eine informelle Gruppe und sucht sich einen Partner im Ausland.
Seit einigen Jahren gibt es zusätzlich die Akkreditierung. Organisationen, die regelmäßig Mobilität durchführen, lassen sich einmal prüfen und rufen danach Budget ab, statt jedes Mal ein volles Projekt zu beantragen. Im Jugendbereich hat sich das 2026 verschärft: Akkreditierte Organisationen können für Jugendbegegnungen und Mobilitätsprojekte für Fachkräfte nicht mehr am Einzelantragsverfahren teilnehmen. Wer akkreditiert ist, muss den Budgetweg gehen.
Hochschule: 540 oder 600 Euro im Monat
Die bekannteste Schiene ist die Mobilität von Einzelpersonen zwischen Programmländern, im Antragsdeutsch KA131. Die Nationale Agentur beim DAAD setzt dafür zwei monatliche Förderraten an: 540 Euro für Zielländer mit mittleren oder niedrigen Lebenshaltungskosten, 600 Euro für Länder mit höheren Lebenshaltungskosten.
Wichtig ist die zweite Hälfte des Satzes: Welchen Betrag Studierende tatsächlich erhalten, legt die Hochschule innerhalb dieser Vorgaben fest. Sie verteilt ein gedeckeltes Budget auf alle Bewerbungen. In einem Jahr mit vielen Anträgen kann derselbe Aufenthalt schlechter gefördert sein als im Vorjahr. Wer plant, sollte die Rate im International Office erfragen, statt sie aus einer Tabelle im Netz abzuleiten.
Ein Studienaufenthalt dauert zwischen zwei und zwölf Monaten. Pro Studienphase – Bachelor, Master, Promotion – sind zwölf geförderte Monate möglich, über das gesamte Studium hinweg bis zu 36. Studiengebühren, Anmelde-, Prüfungs-, Labor- und Bibliotheksgebühren entfallen an der Gasthochschule; das ist finanziell oft mehr wert als die Monatsrate selbst.
Studierende mit geringeren Chancen erhalten einen Aufstockungsbetrag: 250 Euro monatlich bei Langzeitmobilität, 100 Euro bei Kurzzeitaufenthalten von 5 bis 14 Tagen, 150 Euro bei 15 bis 30 Tagen. Über diese Pauschalen hinaus lassen sich reale Mehrkosten – etwa für Assistenz oder barrierefreie Unterkunft – als Realkosten beantragen.
Die Antragsfrist für die Hochschulen lag 2026 für KA130, KA131 und KA171 einheitlich am 19. Februar, 12:00 Uhr Brüsseler Zeit. KA131-Projekte starteten am 1. Juni 2026, KA171-Projekte mit Partnerländern am 1. August 2026. Details und Beratungstermine stehen bei der NA DAAD.
Jugendbegegnungen: der Weg ohne Hochschule
Für alle, die nicht studieren, ist die Jugendbegegnung das zugänglichste Format. Die Eckdaten sind knapp und überprüfbar:
- Alter: 13 bis 30 Jahre, maßgeblich ist der Beginn der Aktivität.
- Gruppengröße: 16 bis 60 Teilnehmende, mindestens vier pro nationaler Gruppe. Bei Begegnungen ausschließlich für junge Menschen mit geringeren Chancen genügen zehn. Gruppenleitung, Trainerinnen und Begleitpersonen zählen nicht mit.
- Dauer: 5 bis 21 Tage vor Ort, ohne An- und Abreise. Das Projekt insgesamt läuft 3 bis 24 Monate.
- Partner: mindestens zwei Organisationen aus zwei verschiedenen Ländern, davon je eine entsendend und eine aufnehmend.
Finanziert wird über Pauschalen statt über Einzelbelege. Die organisatorische Unterstützung beträgt 125 Euro je Teilnehmerin oder Teilnehmer. Dazu kommen Reisekosten zwischen 28 und 1.735 Euro, gestaffelt nach Entfernungsband und Verkehrsmittel, sowie Tagessätze für den Aufenthalt zwischen 45 und 83 Euro, gestaffelt nach Land. Ein vorbereitender Planungsbesuch wird mit 680 Euro pro Person gefördert. Für Teilnehmende mit geringeren Chancen kommen 125 Euro Inklusionsunterstützung hinzu.
Die Fristen im Jugendbereich liegen am 12. Februar und am 1. Oktober, jeweils 12:00 Uhr Brüsseler Zeit. Die Februarrunde deckt Projekte ab, die zwischen dem 1. Juni und dem 31. Dezember desselben Jahres starten, die Oktoberrunde solche zwischen dem 1. Januar und dem 31. Mai des Folgejahres.
Für Deutschland stellte JUGEND für Europa 2026 rund 48 Millionen Euro für Erasmus+ Jugend bereit. Die Mindestfördersumme beim Budgetabruf akkreditierter Träger lag bei 37.000 Euro – das entspricht ungefähr einer Begegnung mit 30 Teilnehmenden über zehn Tage in der Entfernungskategorie 500 bis 1.999 Kilometer. Wer kleiner plant, braucht einen anderen Weg. Beratung dazu gibt es bei JUGEND für Europa.
Jugendbeteiligung: bis 60.000 Euro ohne Reise
Weniger bekannt sind die Jugendbeteiligungsprojekte. Sie fördern nicht in erster Linie Mobilität, sondern die Arbeit junger Menschen an einem gesellschaftlichen Anliegen – lokal, digital oder grenzüberschreitend. Ein Projekt läuft 3 bis 24 Monate und kann bis zu 60.000 Euro erhalten, Inklusionskosten nicht eingerechnet.
Die Kostenstruktur ist ähnlich pauschaliert: 500 Euro Projektmanagement pro Monat, 100 Euro je Teilnehmerin oder Teilnehmer für Veranstaltungen, bis zu zwölf Coaching-Tage mit Sätzen zwischen 74 und 241 Euro je nach Land. Antragsfristen sind ebenfalls der 12. Februar und der 1. Oktober; einzelne Nationale Agenturen bieten zusätzlich eine dritte Runde am 7. Mai an.
Schulen: Akkreditierung im September, Kurzprojekt im Oktober
Schulen haben zwei Wege. Die Akkreditierung (KA120-SCH) ist die Eintrittskarte für dauerhafte Förderung: einmal beantragen, danach jährlich Budget abrufen. Frist war 2026 der 29. September, 12:00 Uhr mittags; jede Schule kann pro Jahr einen Akkreditierungsantrag stellen.
Wer erst einmal ausprobieren will, nimmt das Kurzzeitprojekt (KA122-SCH). Frist war der 1. Oktober 2026, 12:00 Uhr mittags, für Vorhaben mit Start zwischen dem 1. Januar und dem 31. Mai 2027. Für dieses Format gibt es zwei Runden im Jahr.
Kooperationspartnerschaften (KA220-SCH) laufen in einer eigenen, jährlichen Runde; das Formular für die kommende Runde wird im März 2027 erwartet. Zuständig ist der PAD der Kultusministerkonferenz.
Woran Anträge tatsächlich scheitern
Aus der Beratungspraxis der Agenturen wiederholen sich vier Muster, und keines davon hat mit der Qualität der Idee zu tun.
Der EU-Login fehlt. Jeder Antrag läuft über das Portal der Europäischen Kommission und setzt ein EU-Login-Konto sowie eine registrierte Organisation mit OID voraus. Beides am Vortag der Frist einzurichten, geht regelmäßig schief.
Die Uhrzeit wird unterschätzt. Fristen enden um 12:00 Uhr mittags Brüsseler Zeit, nicht um Mitternacht. Das ist ein halber Arbeitstag weniger, als viele einplanen.
Der Partner steht nur auf dem Papier. Anträge werden danach bewertet, ob die beteiligten Organisationen erkennbar etwas gemeinsam vorhaben. Ein Partner, der kurz vor Fristende gesucht und per Formbrief bestätigt wird, ist im Bewertungsraster sichtbar.
Die falsche Agentur. Ein Berufsschulprojekt gehört zur NA beim BIBB, ein allgemeinbildendes Schulprojekt zum PAD, ein außerschulisches Jugendprojekt zu JUGEND für Europa. Die Zuordnung folgt dem Träger und dem Format, nicht dem Alter der Beteiligten.
Wo die offiziellen Informationen stehen
Für verbindliche Angaben führt kein Weg an den Primärquellen vorbei. Der Erasmus+ Programmleitfaden enthält für jedes Format die Förderkriterien und die vollständigen Pauschaltabellen. Die vier deutschen Nationalen Agenturen sind NA DAAD für Hochschulen, der PAD für Schulen, die NA beim BIBB für Berufs- und Erwachsenenbildung sowie JUGEND für Europa für Jugend und Sport.
Erasmus+ ist kein Programm, das man versteht, indem man über europäische Verständigung liest. Man versteht es, indem man den eigenen Fall einer Leitaktion, einem Bereich und einer Agentur zuordnet – und danach in den Kalender schaut.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich mich als Einzelperson direkt bei Erasmus+ bewerben?
In den meisten Fällen nicht. Anträge stellen Organisationen: Hochschulen, Schulen, Bildungsträger, Vereine und Jugendgruppen. Als Studierende bewerben Sie sich beim Erasmus-Büro Ihrer eigenen Hochschule, als Jugendliche über eine Organisation, die eine Jugendbegegnung durchführt. Nur diese Träger reichen die Anträge bei der Nationalen Agentur ein.
Wie viel Geld gibt es für ein Auslandssemester?
Die NA DAAD setzt für Mobilität zwischen Programmländern 540 Euro pro Monat für Länder mit mittleren oder niedrigen Lebenshaltungskosten und 600 Euro für Länder mit höheren Lebenshaltungskosten an. Welchen Satz Sie bekommen, legt Ihre Hochschule im Rahmen dieser Vorgaben fest. Ein Studienaufenthalt kann zwei bis zwölf Monate dauern.
Welche Fristen muss ich mir merken?
Für Hochschulanträge (KA131, KA171) war es 2026 der 19. Februar, 12:00 Uhr Brüsseler Zeit. Im Jugendbereich gelten der 12. Februar und der 1. Oktober, jeweils 12:00 Uhr. Für Schulakkreditierungen der 29. September, für kurzfristige Schulprojekte der 1. Oktober. Die Termine wiederholen sich jährlich in ähnlicher Lage, das genaue Datum steht im jeweiligen Aufruf.
Wer bekommt eine zusätzliche Förderung?
Studierende mit geringeren Chancen erhalten bei Langzeitmobilität einen Aufstockungsbetrag von 250 Euro monatlich, bei Kurzzeitaufenthalten 100 Euro (5 bis 14 Tage) beziehungsweise 150 Euro (15 bis 30 Tage). Im Jugendbereich gibt es 125 Euro Inklusionsunterstützung je Teilnehmerin oder Teilnehmer mit geringeren Chancen, dazu Realkosten für notwendige Assistenz.
Wie groß muss eine Jugendbegegnung sein?
16 bis 60 Teilnehmende, mindestens vier pro Ländergruppe. Bei Begegnungen ausschließlich für junge Menschen mit geringeren Chancen reichen zehn. Gruppenleitung und Begleitpersonen werden nicht mitgezählt. Beteiligt sein müssen mindestens zwei Organisationen aus zwei verschiedenen Ländern.
An wen wende ich mich in Deutschland?
Es gibt keine zentrale Anlaufstelle, sondern vier Nationale Agenturen nach Bereich: NA DAAD für Hochschulen, PAD der Kultusministerkonferenz für Schulen, NA beim BIBB für Berufs- und Erwachsenenbildung, JUGEND für Europa für Jugend und Sport. Die falsche Agentur ist ein häufiger Grund für verlorene Wochen.
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